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Psychotherapie und Sexualtherapie

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Meine Arbeit verrechne ich nach Zeitaufwand. Das Stundenhonorar orientiert sich an den ortsüblichen Ansätzen von psychologischen Psychotherapeuten mit Fachtitelabschluss. Bei der ersten Kontaktaufnahme informiere ich Sie über die Höhe des Stundenhonorars.

Vereinbarte Termine können ohne Kosten bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, bei kurzfristigen Absagen und Nichterscheinen wird der volle Ansatz für 60 Min. berechnet.

Psychologische Psychotherapie ist keine Leistung, die von der Grundversicherung abgedeckt wird.

Als Selbstzahler übernehmen Sie die vollen Kosten der Psychotherapie selber.

Viele Zusatzversicherungen leisten jedoch finanzielle Beiträge an eine psychologische Psychotherapie unter folgenden Bedingungen:

  1. Der Psychotherapeut muss von der Krankenkasse anerkannt sein und auf der sogenannten Santé-Suisse-Liste aufgeführt sein, was bei mir der Fall ist.
  2. Je nach Versicherungsart (Zusatzversicherung, HMO, Hausarztmodell) und Problemstellung übernimmt Ihre Krankenkasse immer nur einen Teil der Kosten. Auskunft dazu erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse.
  3. Je nach Zusatzversicherung verlangt die Krankenkasse eine Überweisung durch einen Hausarzt und/oder einen Bericht meinerseits. Diesen erstelle ich nach einer ersten Einschätzung. Die Berichterstellung wird nicht separat verrechnet.
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